noCPR

Neulich habe ich an dieser Stelle von der fast grenzenlosen Wahlfreiheit geschrieben, welche wir als wohlstands- und wohlfahrtsverwöhntes Individuum haben (Link). Dabei ging es auch darum, dass es bereits Angebote und Anstrengungen gibt, welche es dem Einzelnen ermöglichen, die Notfallbehandlung, insb. das CPR (Cardiopulmonary Resuscitation / Kardiopulmonale Reanimation oder Herz-Lungen-Wiederbelebung) abzulehnen. Dies kann mittels Stempel (welcher erneuert werden muss) oder radikal mittels Tätowierung (ziemlich einmalig) geschehen. Beides wird auf der Brust angebracht, damit es sicher vom Laienretter oder dem medizinischen Notfallpersonal erkannt werden kann.

Das Dumme daran ist nun, dass sowohl der Laienretter, wie auch der Notfallmediziner verpflichtet ist, erste Hilfe zu leisten. Das heisst in der letzten Konsequenz, dass nach einer – aus medizinischer Sicht – erfolgreichen Wiederbelebung, die Gerichte über die Rechtmässigkeit des Tuns entscheiden müsste. Nach dem Buchstaben des Gesetzes scheint die Situation relativ klar, Nothilfe muss geleistet werde! Ob vom Laien oder Profi spielt dabei keine Rolle.

Ich stelle mir nun vor, dass im sehr unwahrscheinlichen Falle (m)eines Einsatzes als Laienretter nun, neben der psychischen Belastung der Situation, ich auch noch entscheiden müsste, ob ich – im noch unwahrscheinlicheren Fall des Entdecken des „noCPR“-Stempels [1] – den Willen des zu Rettenden akzeptieren oder meiner gesetzlichen Pflicht (per 01.01.2013 tritt eine ZGB-Revision in Kraft, welche die Patientenverfügung gesetzlich verankert) nachkommen soll. Dem Profi geht es vermutlich auch so, mind. weiss er aus Erfahrung und Ausbildung, was im Grundsatz zu tun ist. So wird aus der eigentlich einfachen Willensbekundung eines einzelnen, eine komplizierte Herausforderung für einen oder mehreren andere.

[1] NoCPR

Eine Antwort auf „noCPR“

  1. 1. Der Stempel (ich trage ihn auch) gibt einen Hinweis auf eine Patientenverfügung die im Kreditkartenformat auf sich getragen wird.
    2. Diese Patientenverfügung ist verbindlich für jeden Helfer.
    3. Rettungsdienste sind / oder werden informiert und es existiert eine klare Vorschrift wie in diesem Fall vorgegangen werden muss.
    4. Ab 1. Januar 2013 sind Patientenverfügungen auch klarer im Gesetz geregelt.
    5. Weitere Informationern http://www.nocpr.ch.
    Mit freundlichen Grüssen John Marinello

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